0'7, 0/125 Vergleich betr. Mannschaftsrecht und Kriegsanleihen, 1752.05.29 (Dossier)

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Ref. code:0'7, 0/125
Title:Vergleich betr. Mannschaftsrecht und Kriegsanleihen
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Rechtsakt-Typ:Vergleich
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Weinfelden
Creation date(s):5/29/1752
Aussteller:Hochfürstliches Stift St. Gallen; Gerichtsherrenstand der Landgrafschaft Thurgau
Adressat:(Hochfürstliches Stift St. Gallen; Gerichtsherrenstand der Landgrafschaft Thurgau)
Regest:Vergleich zwischen dem Stift St. Gallen und dem Gerichtsherrenstand bezüglich des "ius armorum und sequelae" in den Herrschaften Roggwil [Roggwyl], Hagenwil [Hagenwyl], Hefenhofen [Hewenhoffen], Moos [Mooß], Blidegg, Zihlschlacht und Hauptwil [Haubtwyl], wo St. Gallen alleine Schutz- und Landwehr innehat und keine gerichtsherrischen Anlagen bezahlen will (unter Berufung auf die Verträge von 1501 und 1512). An der Konferenz vom 26. Mai 1752 wird durch Placidus Lieber, Kapitular und Statthalter zu St. Gallen, Johann Viktor von Thurn und Valsassaina [Valsaßine], Rat und Landeshofmeister, Aurelian Baron Pflummeren, Rat und Obervogt zu Romanshorn, für das Stift St. Gallen (einerseits) sowie Joseph Ludwig von Forster [Vorster], Rat und Oberamtmann des Klosters Kreuzlingen, und Heinrich Hüslin [Hüeßlin], Rat in Zürich und Obervogt in Pfyn, für den Gerichtsherrenstand (andererseits) folgender Vergleich geschlossen: Die stiftsanktgallischen Gerichtsherrschaften sind zwar von den gemeinen gerichtsherrischen Anlagen ausgenommen, das Stift übernimmt aber für die Herrschaften Zuben und Dotzwil [Dozenwylen], die voll in der Landgrafschaft Thurgau liegen, die Anlagen und alle auf den Gerichtsherren lastenden Steuern. Festlegen der Veranlagung nach Herrschaft. Die Herrschaften Roggwil, Hagenwil, Hefenhofen, Moos, Blidegg, Zihlschlacht und Hauptwil bleiben dem Gerichtsherrenstand inkorporiert, werden in allen anderen Angelegenheiten behandelt wie die übrigen Herrschaften und behalten ihr Stimmrecht. Der Vertrag wird doppelt ausgestellt.
Dorsualvermerk:Verglichß Instrument entzwüschendt dem hochfürstl. stüfft St. Gallen eineß, sodann eineß lobl. gaist- und weltlichen grichtsherren standtß anderseithß, ut intus.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Pergament
Anzahl Blätter:1
Format B x H in cm:75.2 x 45.4 + 5.7 (Plica)
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Zwei Wachssiegel (50mm; 43 mm) in gedrechselten Holzkapseln an Pergamentstreifen angehängt. Siegler: Die Vergleichsparteien mit dem "grösseren" Amtssiegel des Stifts St. Gallen und dem freiherrlichen Siegel des Ludwig Wolfgang Baron von Reding zu Biberegg, Herr zu Emmishofen und Klingenzell, Landeshauptmann im Thurgau, für den Gerichtsherrenstand
Kommentar des Staatsarchivs:Textbeeinträchtigung durch alte Wasserschäden.
Alte Signaturen:No 125
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Siegel gereinigt; Siegel wieder eingehängt; trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2018
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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End of term of protection:5/29/1772
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Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=317862
 

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