0'7, 0/54.2 Ortsstimme von Zürich wegen Rechtsuchens in den Orten der Eidgenossenschaft und Tavernenbewilligung, 1608.06.04 (Dossier)

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Ref. code:0'7, 0/54.2
Title:Ortsstimme von Zürich wegen Rechtsuchens in den Orten der Eidgenossenschaft und Tavernenbewilligung
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Rechtsakt-Typ:Ortsstimme
Überlieferungsform:Original
Ausstellungsort:Zürich
Creation date(s):6/4/1608
Ausstellungsdatum:Mittwoch, 25. Mai (vgl. Kommentar)
Aussteller:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich
Adressat:Vertreter der Gerichtsherren: Hektor von Beroldingen, zu Gachnang und Landammann Hans Joachim Rüpplin [Rüpli] von Frauenfeld (holen Ortsstimmen ein)
Regest:Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich beschliessen nach Anhörung der beiden Vertreter der Gerichtsherren aus der Landgrafschaft Thurgau:
1. (bezugnehmend auf den Abschied der Jahrrechnungsversammlung von 1589, StATG 0'7, 0/54.1) Personen, die aus der Landgrafschaft Thurgau direkt in einem eidgenössischen Ort Recht suchen, haben die Gegenpartei vierzehn Tage im voraus zu informieren und eine Bewilligung des Landvogtes oder der Obrigkeit ihres Wohnsitzes zu erlangen, andernfalls wird eine Busse von 20 fl. zu Handen der Obrigkeit erhoben. Für Konfessionsangelegenheiten darf direkt Recht bei den Orten gesucht werden.
2. Auf Beschwerde der Gerichtsherren soll die vom verstorbenen Landvogt Anton Schmid, Uri, an Hans Oswald [Oschwald] erteilte Bewilligung für eine Gastwirtschaft unweit Konstanz in der Vogtei Eggen zurückgezogen werden.
Dorsualvermerk:Zürich. 1608.
Sprachen:Deutsch
Beschreibstoff:Papier, fadengeheftet
Anzahl Blätter:4
Format B x H in cm:22.0 x 33.5
Siegel und andere Beglaubigungsmittel:Aufgedrücktes Wachssiegel, mit Papier belegt. Siegler: Die Aussteller mit dem Stadtsiegel
Kommentar des Staatsarchivs:Zum Datum: Der 25. Mai würde nach dem neuen (Gregorianischen Kalender) nicht auf einen Mittwoch, sondern auf (Pfingst-) Sonntag fallen. Die Verzeichnungseinheit gibt das Datum nach dem neuen Kalender wieder, der in Zürich erst ab 12.01.1701 galt.
Alte Signaturen:No 49 gestrichen; No 54
Level:Dossier
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Konservierung/Restaurierung:Risse/Fehlstellen geschlossen; trockengereinigt (2018).
Digitalisat:2018
Reproduktionsbestimmungen, Copyright:Die Urheberrechte und Reproduktionsrechte liegen beim Staatsarchiv Thurgau.
 

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