0'43'4, Nr. 1778 Verwaltung: die Orte sollen nicht leichtfertig wegen der Religion, andere in Protektion nehmen; überall soll gut Gericht gehalten werden; badische Urteile sollen nicht leichtfertig aufgehoben werden (mehr Disziplin und Gemeinsinn in der Verwaltung wird gefordert); Abschied; dt. Vo

Archive plan context


Ref. code:0'43'4, Nr. 1778
Seite(n):135
Title:Verwaltung: die Orte sollen nicht leichtfertig wegen der Religion, andere in Protektion nehmen; überall soll gut Gericht gehalten werden; badische Urteile sollen nicht leichtfertig aufgehoben werden (mehr Disziplin und Gemeinsinn in der Verwaltung wird gefordert); Abschied; dt. Vogteien
Creation date(s):6/30/1675
Ausstellungsort:Baden, Jahrrechnung
Aussteller:Orte
Regest:vgl. EA 6/1 b S. 1139, Art.57
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:6/30/1695
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=27662
 

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