9'15 Fachstelle für Kultur 1994-2002, 1994-2002 (Abteilung)

Archive plan context


Identifikation

Ref. code:9'15
Title:Fachstelle für Kultur 1994-2002
Creation date(s):1994 - 2002
Entstehungszeitraum, Streudaten:1983 - 2010
Level:Abteilung

Umfang

Running meters:10.50
Number:122

Kontext

Name der Provenienzstelle:Fachstelle für Kultur des Generalsekretariats DEK
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben:Am 1. Januar 1994 traten das Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege sowie die dazugehörende Verordnung in Kraft. Diese dienten als Grundlage für die Vergabe der Kulturförderbeiträge aus den allgemeinen Staatsmitteln sowie projektbezogenen Beiträge aus dem Lotteriefonds, welche von der neu geschaffenen Fachstelle für Kultur koordiniert wurden. Des Weiteren sollte mit der Einsetzung einer Kulturkommission und spezifischen Fachkommissionen die Beratung in kulturellen Fragen wesentlich verbessert werden.

Gemäss der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege vom 16. November 1993 wurden den betroffenen Stellen folgende Aufgaben und Kompetenzen zugewiesen:

a. Der Regierungsrat:
- wählt die Mitglieder der Kultur- und Fachkommissionen;
- wählt die Mitglieder des Stiftungsrats der Kulturstiftung des Kantons Thurgau.

b. Das Departement für Erziehung und Kultur:
- entscheidet über Lotteriefondsbeiträge bis Fr. 10'000.-.

c. Die Fachstelle für Kultur:
- bearbeitet die Gesuche um Beiträge;
- entscheidet über Lotteriefondsbeiträge bis Fr. 5'000.-;
- sorgt für die Information und Beratung von Kulturschaffenden und Kulturveranstaltern;
- koordiniert Kulturförderungsmassnahmen;
- sorgt für den Kontakt mit Gemeinden sowie weiteren Kulturträgern;
- lässt sich von den Fachkommissionen beraten;
- führt das Sekretariat der Kulturkommission.

d. Die Kulturkommission:
- berät das Departement und den Regierungsrat in kulturpolitischen Fragen;
- stellt Anträge bezüglich der Verleihung von Preisen, der Vergabe von Werkjahren sowie weiterer spezieller Förder- und Unterstützungsbeiträge;
- präsidiert die Fachkommissionen.

e. Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau:
- ergänzt die staatliche Kulturförderung;
- fördert das professionelle zeitgenössische Kulturschaffen;
- unterstützt, initiiert und/oder betreut dabei insbesondere Projekte, die sich um neue Formen und Inhalte bemühen sowie solche, die Kulturschaffende aus verschiedenen Bereichen zu einer gemeinsamen Arbeit zusammenführen;
- erstattet dem Regierungsrat Bericht über ihre Tätigkeit.

1994 setzte der Regierungsrat folgende sechs Fachkommissionen ein, die je von einem Mitglied der Kulturkommission präsidiert wurden:

- Fachkommission für Bildende Kunst/Fotografie/Kunstmuseum
- Fachkommission Literatur/Film/Video
- Fachkommission Musik/Tanz
- Fachkommission Theater/Kleinkunst
- Fachkommission Überliefertes Kulturgut/Wissenschaft
- Fachkommission Volkskultur/Brauchtum

Auf den 1. Oktober 1999 wurden die Mitgliederzahlen der Kulturkommission von sieben auf fünf und die der Fachkommissionen von sechs auf vier reduziert. Die Fachkommissionen wurden neu wie folgt gegliedert:

- Fachkommission 1: Bildende Kunst/Fotografie/Video
- Fachkommission 2: Literatur/Film/Theater
- Fachkommission 3: Musik/Tanz/Kleinkunst
- Fachkommission 4: Kulturpflege/Wissenschaft/Volkskultur

Im Zusammenhang mit der Departementsreorganisation im Bereich Kultur erfolgte im Jahr 2000 die Überprüfung der Kulturförderung und Kulturpflege in organisatorischer Hinsicht. Aufgrund dieser Reorganisation sind im Geschäftsbericht 2001 keine Informationen zur Tätigkeit der Fachstelle für Kultur mehr enthalten. Im Bericht des Folgejahrs ist die Integration der Fachstelle in das neu geschaffene Kulturamt vermerkt: „Auf den 1. September 2002 wurde die neue Organisation des Departementes realisiert. Das neu geschaffene Kulturamt vereinigt die bisherige Kulturfachstelle und die Museen. [...] Mit dieser Organisation werden Kulturförderung und Kulturpflege unter einer Leitung vereint, was eine zielgerichtete und koordinierte Weiterentwicklung beider Bereiche ermöglicht und es erlaubt, vermehrt Synergien zu nutzen.“
Eng verbunden war die Fachstelle für Kultur mit ihrem Leiter Kurt Künzler. Im Oktober 1981 trat dieser als Sachbearbeiter für Schulfragen ins damalige Sanitäts- und Erziehungsdepartement ein und betreute nebenbei die wenigen kulturellen Geschäfte. In den 1980er-Jahren beteiligte sich Künzler massgeblich an der Entwicklung der thurgauischen Kulturförderung bzw. der Erarbeitung eines Kulturförderungsgesetzes, plante 1993 den Aufbau der Fachstelle und leitete diese während ihres neunjährigen Bestehens. Gleichzeitig mit der Reorganisation der kantonalen Kulturförderung und der damit verbundenen Auflösung der Fachstelle per 31. August 2002 ging Künzler in Pension.

Die durch die Fachstelle für Kultur organisierte Kulturförderung kann in drei Teilbereiche, die sich auch in der Aktenführung widerspiegeln, unterteilt werden:

Unterstützung von Lotteriefondsgesuchen:
Aus dem Lotteriefonds des Kantons Thurgau wurden Projekte im kulturellen und soziokulturellen Bereich unterstützt. Die Fachstelle für Kultur prüfte die Gesuche und entschied aufgrund der Gutachten der entsprechenden Fachkommissionen oder stellte Antrag an den Departementschef bzw. an den Regierungsrat, je nach Höhe der Beiträge.

Jährlich wiederkehrende Beiträge an kulturelle Institutionen und Vereine:
Für die finanzielle Unterstützung von Museen, Orchestern, Theatern und anderen kulturellen Institutionen und Vereinen des Kantons, die jährlich von Beiträgen profitieren konnten, wurden die Akten von der Fachstelle für Kultur separat und nach Empfänger geführt.

Vergabe von persönlichen Förderbeiträgen an Kulturschaffende:
1996 führte der Kanton Thurgau das Instrument von Förderbeiträgen an Künstlerinnen und Künstler ein. Damit sollten Kulturschaffende, deren Arbeit eine besondere Begabung und Qualität auswies, in ihrer Entwicklung nachhaltig gefördert werden. Die Förderbeiträge wurden in einem jährlichen Rahmenkredit von Fr. 150'000.- aus dem Lotteriefonds zur Verfügung gestellt. Die einzelnen Förderbeiträge, die in der Regel Fr. 40'000.- nicht überschreiten durften, wurden aufgrund einer Bewerbung und dem Vorschlag der Fachkommissionen auf Antrag der Kulturkommission durch das Departement für Erziehung und Kultur gesprochen. In den Jahren 1996 bis 2000 wurden so insgesamt 35 Kulturschaffende bei ihrer persönlichen Fortbildung unterstützt. Für das Jahr 2001 sistierte die Regierung die Förderbeiträge und eine eingehende Evaluation dieses Förderinstruments fand statt. Nach einem Jahr Unterbruch wurden 2002 wieder Förderbeiträge vergeben.
Bestandsgeschichte:Der Bestand entstand in der Fachstelle für Kultur, einer Abteilung des Generalsekretariats des Departements für Erziehung und Kultur. 2002 bezog das neu geschaffene Kulturamt, die selbständige Nachfolgeorganisation, die Räume der ehemaligen Fachstelle für Kultur. In einer ersten Ablieferung vom 4. September 2002 (ZA 2002-057) wurden durch das Kulturamt Belegexemplare unterstützter Arbeiten aus der Zeit der Fachstelle dem Staatsarchiv abgeliefert. Die Akten der Fachstelle für Kultur folgten in Form der Ablieferungen vom 14. Januar 2008 (ZA 2008-009) und 8. Dezember 2008 (ZA 2008-082). Die Ablieferung vom 8. und 21. Februar 2005 (ZA 2005-012) erfolgte direkt vom Generalsekretariat. Der Ablieferung vom 26. Januar 2009 (ZA 2009-006) des Generalsekretariats wurden ebenfalls einzelne Aktenordner, die der Fachstelle für Kultur zugeordnet werden konnten, entnommen. Mit der Ablieferung vom 15. März 2010 (ZA 2010-017) schliesslich wurden die letzten verbleibenden Belegexemplare aus der entsprechenden Zeit vom Kulturamt dem Staatsarchiv überreicht. Ob der Bestand der Fachstelle für Kultur vollständig übergeben wurde, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Gemäss Ablieferungsvereinbarung vom 14. Juli 1998 fehlen die Protokolle der Kommission Kultur der Internationalen Bodenseekonferenz.

Obwohl die Fachstelle für Kultur eine Abteilung des Generalsekretariats DEK war, kann sie als eigenständiger Aktenbildner betrachtet werden. Wesentliche Überschneidungen sind im Bereich der Lotteriefondsgesuche vorhanden, da sich die Trennung zwischen den Kompetenzen des Generalsekretariats und der Fachstelle nach der Höhe der Beträge und nicht nach der Zugehörigkeit der Gesuchsteller richtete. Daraus ergibt sich, dass auch in den Allgemeinen Akten des GS DEK Unterlagen zu Lotteriefondsgesuchen vorhanden sind.

Der Bestand wurde zwischen Dezember 2008 und Juli 2010 von Philipp Sauter in rund 470 Stunden erschlossen.
Direktübernahme von Provenienzstelle:Ja.

Inhalt und innere Ordnung

Bewertung und Kassation:Die vom Kulturamt abgelieferten Unterlagen der Fachstelle für Kultur enthielten auch diverse Unterlagen aus der Zeit vor 1994. So wurden beispielsweise die Lotteriefondsgesuche von 1987 bis 1993 oder die Akten der Erarbeitung des Kulturförderungsgesetzes (Entwürfe, Vernehmlassung) ebenfalls mit dem Bestand übernommen. Diese Lotteriefondsgesuche wurden dem Bestand 4'706 'Kultur und Kunst' hinzugefügt. Die Unterlagen zum Kulturförderungsgesetz wurden als Vorakten in den Bestand übernommen, da dieses Gesetz die rechtliche Grundlage für die Fachstelle bildete.

Jährlich wurden zwischen 250 und 350 Lotteriefondsgesuche eingereicht. Eine Dokumentation zu einem Gesuch besteht in der Regel aus einem Gesuchsschreiben, zusätzlichen Informationen dazu, dem Beschluss des Regierungsrats, des DEK oder der Fachstelle sowie einer Auszahlungs-Anweisung. Gelegentlich findet sich auch eine nachträgliche Berichterstattung des Gesuchstellers oder die Stellungnahme der zuständigen Fachkommission darin. Zusätzlich sind Übersichtslisten der Gesuche vorhanden. Diese geben Auskunft über Gesuchsteller, Projekttitel und Unterstützungsbeitrag und ordnen die gutgeheissenen Gesuche nach Kunstsparten und Beitragshöhe, Gesuchssteller oder Bearbeitungsdatum. Aufgrund der vielfältigen Informationen zu kulturellen und soziokulturellen Projekten, zu Künstlerbiografien und kulturellen Institutionen im Kanton Thurgau wurden die Lotteriefondsgesuche vollständig übernommen.
Ordnung und Klassifikation:Die Gesuche für Lotteriefondsbeiträge wurden in der Fachstelle in den Zeiträumen 1994 bis 1996 und 2001 bis 2002 chronologisch, d. h. nach Gesuchseingang und Jahrgängen und im Zeitraum 1997 bis 2000 alphabetisch, nach Empfänger abgelegt. Die Zeiträume bzw. die Ordnungssysteme konnten allerdings nicht klar getrennt werden, sondern sie überschnitten sich. Die Lotteriefondsgesuche wurden im Bestand chronologisch, d. h. nach Laufnummern bzw. Jahrgängen - und nicht alphabetisch nach Empfängern - geordnet. Hierbei war das Eingangsdatum, das heisst die Eingangsnummer bzw. Laufnummer des Gesuches massgeblich, die von der Fachstelle vergeben wurde. Die Erschliessung der Gesuche richtet sich nach dieser Eingangsnummer, da diese als Konstante über die verschiedenen Ordnungs- und Ablagestrukturen hinweg verwendet wurde.

Die Sammlung von Belegexemplaren (Bücher, Tonträger, Filme) beschriftete der Leiter der Fachstelle für Kultur mittels Prägestreifen, die auf dem Buchrücken aufgeklebt wurden. Diese Gliederung nach Sachthemen und Kunstsparten wurde jedoch bei der Erschliessung nicht wieder hergestellt. Statt dessen wurden die Belegexemplare analog der dazugehörenden Gesuche chronologisch geordnet.

Zugangs- und Benutzungsbedingungen:

Rechtsstatus:Eigentum des Staatsarchivs des Kantons Thurgau.
Zitiervorschlag:Fussnote: StATG 9'15, */*

Quellenverzeichnis: StATG 9'15 Fachstelle für Kultur 1994-2002
Sprachen:Deutsch.

Sachverwandte Unterlagen:

Verwandte Verzeichnungseinheiten:StATG 4’52 Sitten- und Gesundheitspolizei (darin StATG 4’522 Lotterien)

StATG 4’706 Kultur und Kunst

StATG 8’905 Thurgauischer Heimatverband
Veröffentlichungen:Künzler, Kurt: Die Fachstelle für Kultur / Die Kulturkommission / Die Fachkommissionen, in: Kultur im Thurgau, Frauenfeld 1996 (Schriftenreihe der Staatskanzlei des Kantons Thurgau; 12), S. 79-87.

Bächer, Martin: Kultur bekommt mehr Gewicht, in: Leuetatze. Personalzeitung der Kantonalen Verwaltung Thurgau, September 2002/Nr. 4, S. 8-9.

Lang, Heinrich: Kurt Künzler, Leiter der Fachstelle für Kultur, in: Leuetatze. Personalzeitung der Kantonalen Verwaltung Thurgau, September 2002/Nr. 4, S. 23.

Zum kulturellen Leben im Thurgau siehe auch:

Schär, Markus: Adolf Dietrich, allein. Wie der Thurgau die Kultur pflegt, in: O Thurgau. Ein Kantonsführer für Fortgeschrittene, Weinfelden 2002, S. 339-374.
 

Usage

End of term of protection:12/31/2022
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=264927
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries