0'43'1, Nr. 876 Erbrecht: Was geschieht mit Kindsteil, der vom Ehepartner bezogen wurde: ist er eigentümlich oder rückfällig? Art. 4, 5, 6: Kindsteil ist Leibgeding, also rückfällig. Es soll aber ein neuer Artikel gesprochen werden; Egelshofen Obrecht, Ammann; Vögeli von Hüttlingen, Quartierhauptm

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Ref. code:0'43'1, Nr. 876
Seite(n):878
Title:Erbrecht: Was geschieht mit Kindsteil, der vom Ehepartner bezogen wurde: ist er eigentümlich oder rückfällig? Art. 4, 5, 6: Kindsteil ist Leibgeding, also rückfällig. Es soll aber ein neuer Artikel gesprochen werden; Egelshofen Obrecht, Ammann; Vögeli von Hüttlingen, Quartierhauptmann
Creation date(s):1716
Ausstellungsort:Jahrrechung
Aussteller:Orte
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:12/31/1736
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=24567
 

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