0'43'3, Nr. 1361 Malefiz: soll das konfiszierte Gut dem verhaftenden Ort oder der entsprechenden Herrschaft gehören? Festnehmender Ort soll haben, was der Delinquent auf sich trägt, das Hab und Gut bleibt bei der Herrschaft; Abschied, 1605.06.26 (Dokument)

Archive plan context


Ref. code:0'43'3, Nr. 1361
Seite(n):42-43
Title:Malefiz: soll das konfiszierte Gut dem verhaftenden Ort oder der entsprechenden Herrschaft gehören? Festnehmender Ort soll haben, was der Delinquent auf sich trägt, das Hab und Gut bleibt bei der Herrschaft; Abschied
Creation date(s):6/26/1605
Ausstellungsort:Baden, Jahrrechnung
Aussteller:7 Orte
Regest:EA 5/1 b S. ???
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:6/26/1625
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=24276
 

Social Media

Share
 
Home|Shopping cartno entries|Login|de en fr it
State Archive Thurgau Online queries