F 0'60 Seebass Gretel (1939-), Halden, 1963-2003.07.18 (Fonds)

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Ref. code:F 0'60
Title:Seebass Gretel (1939-), Halden
Kommentar des Staatsarchivs:Gretel Seebass geb. Glauner wurde am 31.01.1939 in Onstmettingen, Deutschland, geboren. Nach dem Abitur beginnt sie ein Studium der Germanistik, welches sie frühzeitig abbricht. 1962-63 ist sie als Praktikantin in der Stadtbibliothek Wuppertal tätig. 1976 zieht sie mit ihrem Ehemann Werner Seebass (02.03.1934-) und den vier Kindern Chistof (1964), Dorothea (1966), Roswitha (1967) und Bernhard (1969) in die Schweiz. Sie macht am Katecheteninstitut der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen (KISG) eine Ausbildung zur Katechetin, welche sie im März 1980 mit einem Diplom abschliesst.
Am 01.10.1987 tritt sie in der Lokalredaktion Bischofszell der Schweizerischen Bodensee-Zeitung als Redakteurin ein. Drei Jahre lang teilte sie sich eine Job-Sharing-Stelle mit wechselnden Partnern. 1990 kam Erwin Schönenberger in die Redaktion, mit welchem sich Gretel Seebass von da an eine 150%-Stelle teilt (Schönenberger 100%, Sebass 50%). Sie erfährt, dass ihr Kollege einen unverhältnismässig höheren Lohn als sie erhält und fordert einen Ausgleich, welcher jedoch nur eine geringfügige Lohnerhöhung erwirkt. Im Januar 1996 besucht Gretel Seebass den Frauenkongress in Bern, wo sie am Workshop "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" teilnimmt. Sie erkundigte sich über Möglichkeiten einer Lohneinklage. Nachdem am 01.07.1996 das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau in Kraft tritt, informiert sie sich bei der Schlichtungsstelle St. Gallen über eine Prozesseinleitung. Am 06.11.1996 wird der Fall vor der Schlichtungsstelle St. Gallen verhandelt. Da die Verhandlung keine vielversprechenden Ergebnisse mit sich bringt, kommt es zur Klage vor dem Arbeitsgericht des Kantons St. Gallen (Bezirksgericht). Die Prozesskosten wurden von der Rechtsschutzversicherung des Schweizerischen Verbandes der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) überommen. Am 28.08.1997 kam es zur Verhandlung, das Gericht weist die Klage jedoch ab. Die Klägerin legt am 23.10.1997 Berufung ein. Über eineinhalb Jahre später am 29.03.1999 weist auch das Kantonsgericht die Klage ab, die Klägerin hat das Arbeitsverhältnis mittlerweile gekündigt. Seebass legt wiederum Berufung ein, das Verfahren wird vor das Bundesgericht gezogen. Am 14.09.1999 wird die Klage vom Bundesgericht teilweise gutgeheissen, aufgrund mangelnder Beurteilungsgrundlagen jedoch an das Kantonsgericht zurückgewiesen. Nach erneuten eingehenden Zeugenvernehmungen und Verhandlungen wird die Berufung am 18.12.2001 erneut abgewiesen. Die Klägerin legt wieder Berufung ein, der Prozess geht zum zweiten Mal vor das Bundesgericht. Zudem fechtet sie das Urteil vom 18.12.2001 in einer Staatsrechtlichen Beschwerde erneut an. Die Berufung wird vom Bundesgericht am 10.09.2002 teilweise gutgeheissen, das Urteil des des Kantonsgerichts wird aufgehoben und die Sache zu neuem Entscheid ans Kantonsgericht zurückgewiesen. Die Staatsrechtliche Beschwerde wird jedoch abgewiesen. Im Schlussentscheid des Kantonsgerichts am 07.04.2003 wird die Beklagte schliesslich verpflichtet, der Klägerin die Lohndifferenz seit dem Jahre 1995 zu bezahlen. Dies ist der erste Gleichstellungsprozess einer Thurgauerin, der nach der Einführung des Gleichstellungsgesetzes angestrengt wurde.
Creation date(s):1963 - 7/18/2003
Level:Fonds
Quickaccess:Quickaccess04
 

Usage

End of term of protection:7/18/2023
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

URL for this unit of description

URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=177695
 

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