3'69, 0.0/5, 25 Anleitung des Sanitätsrates vom 24.04.1805 über die Mittel, welche zur Wiederbelebung der Scheintoten anzuwenden sind (Ertrunkene, Erfrorene, Erhängte, von Dämpfen Erstickte, vom Blitz Getroffene, totscheinende neugeborene Kinder, Kinder, die in Betten erdrückt und erstickt sind),

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Ref. code:3'69, 0.0/5, 25
Title:Anleitung des Sanitätsrates vom 24.04.1805 über die Mittel, welche zur Wiederbelebung der Scheintoten anzuwenden sind (Ertrunkene, Erfrorene, Erhängte, von Dämpfen Erstickte, vom Blitz Getroffene, totscheinende neugeborene Kinder, Kinder, die in Betten erdrückt und erstickt sind)
Kommentar des Staatsarchivs:Erlassdatum; Genehmigung des Kleinen Rates am 22.03.1806 erteilt.
Creation date(s):4/24/1805
Standort:S. 69-82
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
Digitalisat:2022
Quickaccess:Quickaccess02-UE
 

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3'69, 0.0/5, 26 Beschluss des Regierungsrates vom 22.03.1806 betreffend die Genehmigung der Anleitung des Sanitätsrates vom 24.04.1805 über die Mittel, welche zur Wiederbelebung der Scheintoten anzuwenden sind (Ertrunkene; Erfrorene; Erhängte; von Dämpfen Erstickte; vom Blitz Getroffene; totschein
 

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Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=1505473
 

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