0'43'4, Nr. 1726 Fall und Lass: Abschied von 1575 besteht weiter; gilt für Hofjungen und Leibeigene im Thurgau. Kein Lass wenn der Verstorbene Kinder oder Nichten und Neffen hinterlässt; Zinsbriefe sind liegende Güter, zahlen keinen Lass; Erläuterung; Bischofszell, Birrwinken, 1671.07.18 (Dokument

Archive plan context


Ref. code:0'43'4, Nr. 1726
Seite(n):44-45
Title:Fall und Lass: Abschied von 1575 besteht weiter; gilt für Hofjungen und Leibeigene im Thurgau. Kein Lass wenn der Verstorbene Kinder oder Nichten und Neffen hinterlässt; Zinsbriefe sind liegende Güter, zahlen keinen Lass; Erläuterung; Bischofszell, Birrwinken
Creation date(s):7/18/1671
Ausstellungsort:Baden
Aussteller:7 Orte
Level:Dokument
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv:analog
 

Usage

End of term of protection:7/18/1691
Permission required:Keine
Physical Usability:uneingeschränkt
Accessibility:Oeffentlich
 

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URL: https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=12711
 

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