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7'30, 29.LeI/6c, 2 Das Kollegiatstift verleiht seinen Lehensbauern in Buch die bis anhin grob vernachlässigten Stiftsgüter in Buch neu zu einem Erblehen und bestimmt Hans Georg Obrecht als Lehensträger, 1739.02.18 (Dokument)
Archive plan context |
7'30, 29 Erblehen: Sulgen, Hessenreuti, Hof, Ennetaach, Biessenhofen, Buch, Buhwil, Donzhausen, Moos und Istighofen, Bachhofwilen, Mühlebach, Oberaach, Konstanz, Bitziwiese, Tobel, Gwand, Schiberswilen, Horb, Rüti, Stocken, Eberswil, Wängi, Osterhalden, Oberholz; allgemeine Erblehen, 1277-1805 (Fo
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Ref. code: | 7'30, 29.LeI/6c, 2 |
Title: | Das Kollegiatstift verleiht seinen Lehensbauern in Buch die bis anhin grob vernachlässigten Stiftsgüter in Buch neu zu einem Erblehen und bestimmt Hans Georg Obrecht als Lehensträger |
Preview: |
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Rechtsakt-Typ: | Belehnung |
Überlieferungsform: | Original |
Creation date(s): | 2/18/1739 |
Aussteller: | Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell |
Adressat: | Ammann Hans Jakob Neuhauser, Hans Georg Obrecht, Hans Ulrich Neuhauser und Noah Schär, alle vier von Buch |
Regest: | Propst, Kustos und Kapitel des Kollegiatstifts St. Pelagii in Bischofszell belehnen Ammann Hans Jakob Neuhauser [Neühauser], Hans Georg Obrecht [Oprech], Hans Ulrich Neuhauser und Noah Schär, alle vier von Buch [Buoch] mit ihrem eigenen, auch in Buch gelegenen Hof und dessen in alten Lehenbriefen beschriebenem Zubehör zu einem Erbzinslehen. Dieser Hof ist bisher nicht gemäss den Lehenbriefen ordentlich bewirtschaftet und in Ehren gehalten, sondern gar schlecht versorgt [gebauwen unnd beworben] worden. Man hat die Güter zerstückelt, vernachlässigt und die Waldungen übel gepflegt oder gar gerodet und ist auch mit den Zinszahlungen in Rückstand geraten, so dass die bisherigen Inhaber ihr Lehen eigentlich verwirkt hätten und der Hof ans Stift heimgefallen wäre, wenn die Lehenherren sich nicht "in gnaden" zur Neuverleihung an Hans Georg Obrecht als Träger des Lehens hätten bewegen lassen, und zwar zu einem auf den Martinstag fälligen und in das Refektorium [Reffenthal] des Stifts in Bischofszell lieferbaren Zins von 4 Mutt Kernen, 1 Malter Haber, 12 Schilling Pfennig Konstanzer Mass und Währung sowie 100 Eiern und 2 Zinshühnern. Die genannten Leheninhaber sollen die Güter mit Haus und Hof, Stadel, Speicher und Torkel in guten Ehren halten und bewirtschaften. Zum Lehen gehören: 1. ein Haus und Stadel an der Landstrasse, das Hans Georg Obrecht innehat, und ein Haus und Stadel, das bisher Hans Konrad Obrecht, dessen Bruder, innehatte; 2. in den drei Zelgen: ca. 15 Juchart in der ersten Zelge beim Brütlibach [Brütlibach] und an der Landstrasse, die von St. Gallen gegen Konstanz geht, und gegen den Bauernhof hinauf; in der zweiten Zelge gegen Happerswil [Happerschweilen] auch 15 Juchart Acker, an die Andwiler [Anttweil] und unseres Lehenhofes Güter anstossend; in der dritten Zelge gegen Kümmertshausen ca. 15 Juchart Acker, allenthalben an Kümmertshauser und Andwiler Güter anstossend; 3. 2 Äcker von je einer halben Juchart in der Andwiler Zelg, unten an das Andwiler Moos und oben an Andwiler Güter anstossend; 4. an Wiesen und Heuwachs unzählige zerstreute (einzeln genannte) Wiesenstücke von insgesamt 16 Mannmahd; 5. 10 Juchart Holz und Boden (einzeln lokalisiert). Beim Tod des genannten Lehenträgers müssen seine Erben und die Mithaften ihre Lehen wiederum vom Lehenherrn empfangen. Säumige Zinszahlung oder Vernachlässigung der Zinsgüter berechtigt das Stift zum Einzug und zur Neuverleihung der verwirkten Lehen. Bei einem Verkauf muss das Gut zuerst den Lehenherren mit fünf Schilling Abschlag vom Kaufpreis angeboten werden. |
Dorsualvermerk: | Lechen brieff von Buoch de anno 1736. |
Sprachen: | Deutsch |
Beschreibstoff: | Pergament |
Anzahl Blätter: | 1 |
Format B x H in cm: | 74.2 x 52.2 + 3.9 (Plica) |
Siegel und andere Beglaubigungsmittel: | Wachssiegel (29 mm) in gedrechselte Holzkapsel eingelassen und an Pergamentstreifen angehängt. Siegler: die Aussteller mit ihrem Kapitelsiegel (vgl. Kommentar) |
Kommentar des Staatsarchivs: | Die der Belehnung vorangestellte Klage über die schlechte Bewirtschaftung des Stiftslehens wird wortwörtlich aus dem Lehenbrief von 1651 übernommen, wo dieser Teil der Urkunde auch bereits ein Zitat aus dem Lehenbrief vom 26.04.1548 (StATG 7'30, 29.LeI/6d, 0) ist. Der Detailbeschrieb der Lehengüter weist aber nicht darauf hin, dass Lehengüter in der Zwischenzeit zerstückelt oder entfremdet und Hölzer gerodet worden wären. Es darf deshalb vermutet werden, dass der Schreiber ohne bewusste Absicht der Stiftsherren diesen Textteil in mechanischer Weise von der Vorurkunde abgeschrieben hat. Das runde Kapitelsiegel taucht erst im 18. Jh. auf und wird höchst selten in abhängenden Siegeln verwendet. Es ersetzt das frühere spitzovale Siegel und zeigt den aufrecht gehenden heiligen Pelagius mit Nimbus, kreuzförmigem Stock und Märtyrerpalme. Die Umschrift lautet: S. PELAGY COLLEGIATSTIFFT. |
Alte Signaturen: | Signaturen vor 1770/71: L.E. I no. 6.c Pupikofersche Signatur (1848): LeI.6c Chronologisches Urkundenverzeichnis (1888/96): 851 Zettelrepertorium (1937): 7'30'32 |
Level: | Dokument |
Ausprägung bei Ablieferung ans Staatsarchiv: | analog |
Konservierung/Restaurierung: | Siegel gereinigt; trockengereinigt (2022). |
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Containers |
Number: | 1 |
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Files |
Files: | |
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Usage |
End of term of protection: | 2/18/1759 |
Permission required: | Keine |
Physical Usability: | uneingeschränkt |
Accessibility: | Oeffentlich |
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URL for this unit of description |
URL: | https://query-staatsarchiv.tg.ch/detail.aspx?ID=453644 |
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